Kerres | Partners hat am Dienstag, den 15. Oktober 2013, seine Website "Kerres-Sammelklage-Steiner" online gestellt. Wie bereits berichtet, vertritt Kerres | Partners mehrere Anleger, die vermeinen, vom Vermittlungsbüro Steiner unrichtig beraten worden zu sein. Zahlreiche dieser Kunden hatten uns erzählt, dass für sie über das Vermittlungsbüro Steiner Kredite abgeschlossen wurden, die sie gar nicht wollten und von denen sie erst im Nachhinein erfuhren. Nunmehr sind diese Anleger teilweise Rückforderungsansprüchen der Kreditgeber ausgesetzt; teilweise warten die Anleger auf die zugesagte Auszahlung ihres Kapitals samt den versprochenen Renditen.
Kerres | Partners hat sich nunmehr entschlossen, mehrere dieser Ansprüche in einer „Sammelklage“ zu vereinen, um vor allem auch solchen Anlegern, die einen geringeren Schaden erlitten haben, eine ökonomische Verfahrensführung zu ermöglichen. Der Sammelklage können sich alle Anleger anschließen, deren einzuklagender Schaden € 15.000,00 nicht übersteigt. Bis zu 25 Anleger fasst die Kanzlei in einer Sammelklage zusammen. Die Kanzlei vertritt aber auch solche Anleger, deren voraussichtlicher Schaden höher als € 15.000,00 ist. Für diese Anleger bereitet Kerres | Partners jeweils eine individuelle Klage vor.
Der Anschluss an die Sammelklage ist nunmehr über die neue Website „Kerres-Sammelklage-Steiner“ möglich. Die Seite informiert auch über die derzeit anhängigen Verfahren im Zusammenhang mit dem Themenkomplex Mag Steiner. Mit aktuellen Mitteilungen versucht Kerres | Partners die Benutzer am laufenden Informationsstand zu halten. Die Website ist abrufbar unter http://www.kerres-sammelklage-steiner.at [1].
Die Sammelklage ist kein exklusives Recht von Kerres | Partners. Es steht grundsätzlich jeder Rechtsanwaltskanzlei offen, eine derartige Sammelklage einzubringen.
Links
[1] http://www.kerres-sammelklage-steiner.at