Anspruchsvolle Zeiten für Geschäftsführer und Vorstände. Vor dem Hintergrund der zunehmend komplexen und sich ständig ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden Führungskräfte vermehrt zur Verantwortung gezogen. Aufgrund von wirtschaftlichen Fehlentscheidungen oder internen Managementfehlern sehen sich Geschäftsführer und Vorstände mit potentiellen Schadenersatzforderungen der Unternehmen oder Dritter konfrontiert. In diesem Sinne ist auch die Anzahl der Gerichtsverfahren gestiegen. Die Entwicklungen in der zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung haben dazu geführt, dass eine gewisse Verunsicherung über die Grenzen der Haftung bestehen und insbesondere dem Thema der Compliance in den Führungsebenen immer stärkere Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Die Veranstaltungsreihe „Dialog am Schubertring“ der Rechtsanwaltskanzlei Kerres | Partners widmete sich daher dem aktuellen Thema der Haftung und Compliance für Manager. Der Vortrags- und Diskussionsabend wurde diesmal in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO Austria veranstaltet. Mag. Kurt Sumhammer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der BDO, beschäftigte sich mit bilanzrechtlichen Haftungsfragen und der geplanten Reform des Bilanzstrafrechts. Dr. Stefan Gurmann, Rechtsanwalt und Partner bei Kerres | Partners, referierte zu den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Haftung von Führungskräften und der aktuellen Rechtsprechung zum Tatbestand der Untreue. Im Fokus der Diskussion standen schließlich die Prävention der Haftung und die erfolgreiche Etablierung eines geeigneten Compliance-Systems.
Im Sinne der Haftungsvermeidung muss sich jeder Geschäftsführer vor Übernahme der Funktion der Frage stellen, ob er den Anforderungen des Unternehmens gerecht wird. Die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Managers sind nach einem objektiven Maßstab gemäß der Art und Größe, Branche und Marktposition der Gesellschaft sowie der Mitarbeiteranzahl, der wirtschaftlichen Lage und einer allfällige Börsennotierung zu messen. Ein Management, das den übernommenen Aufgaben schuldhaft nicht gerecht wird, kann zur Verantwortung gezogen werden. Die Etablierung eines funktionierenden Rechnungswesens und IKS sind in diesem Zusammenhang unverzichtbar.
Ausgehend von einer fundierten Kenntnis der Gesetze und der gesellschaftlichen Regelwerke (Satzung, Geschäftsführerordnung, ÖCGK, etc.) sind die Entscheidungen des Managements im Rahmen des unternehmerischen Ermessens und der Business Judgment Rule sorgfältig zu treffen. Schließlich ist die umfassende Dokumentation der Entscheidungen ein wichtiger Schutz für Manager. Die Einbeziehung der Gesellschafter in schwierige Entscheidungen und der Bericht in den entsprechenden Gremien des Unternehmens ist eine Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung.