Check Liste für die Neuwahl für Mitglieder des Aufsichtsrates im Jahr 2018
Der Nationalrat hat das Gleichbehandlungsgesetz für Aufsichtsräte (GFMA-G) normiert, dass ab 1. Jänner 2018 eine Mindestquote von Frauen im Aufsichtsrat vertreten ist. Diese Regelung gilt jedoch nur für gewisse Gesellschaften in Österreich und Sie können anhand der untenstehenden Grafik selbst überprüfen, ob das Gesetz für Ihre Gesellschaft anwendbar ist. Gerne stehen wir für eine genaue Erörterung oder Rückfragen zur Verfügung.