Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates erzielten am 22. Juni 20202 eine Einigung über die ersten EU-weiten Regeln für kollektive Rechtsbehelfe und damit die sogenannten Sammelklagen.
Die neuen Regeln des europäischen Parlamentes verpflichten sämtliche Mitgliedstaaten, ein harmonisiertes Modell für Sammelklagen einzuführen. Damit sollen Verbraucher in Europa besser bei ureigensten geschützt werden, dass eine große Anzahl von Verbrauchern schädigt. Gleichzeitig sollen durch angemessene Garantien und insbesondere das Kostenrecht missbräuchliche Klagen vermieden werden. Das neue Gesetz zielt auch darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern, indem es die Instrumente zur Unterbindung illegaler Praktiken verbessert und den Verbrauchern den Zugang zur Justiz erleichtert.
Der Berichterstatter Geoffroy Didier [1] (EVP, FR) sagte: "Wir haben uns bemüht, ein Gleichgewicht zwischen dem legitimen Schutz der Verbraucherinteressen und dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit für Unternehmen herzustellen. In jedem Mitgliedstaat gibt es mindestens eine Stelle, die für die Ausübung eines Rechtsbehelfs qualifiziert ist, wobei gleichzeitig Schutzmaßnahmen gegen missbräuchliche Regressansprüche vorgesehen sind. Europa muss zu einem Schutzschild werden, das die Menschen schützt. Diese neue Gesetzgebung bietet den Verbrauchern neue Rechte in ihrem täglichen Leben und zeigt, dass Europa einen Unterschied macht".
Die wichtigsten verbindlichen Regelungen für Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden im Folgenden kurz dargestellt. Die Frist zur Umsetzung ist bis spätestens 2023 vorgesehen, bis zu diesem Zeitpunkt sämtliche Mitgliedstaaten die Regelungen im nationalen Recht verankert haben müssen.
Damit die von dem europäischen Parlament ausgehandelte Richtlinie auch tatsächlich verbindlich wird, muss auch noch das Parlament in einer Plenarsitzung die ausgehandelte Vorlage sanktionieren und der Rat der politischen Einigung zustimmen. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann 24 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, und weitere sechs Monate, um sie anzuwenden. Die Richtlinie über repräsentative Maßnahmen ist Teil des „New Deal for Consumers [2]“, der im April 2018 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen wurde, um einen stärkeren Verbraucherschutz in der EU zu gewährleisten. Sie umfasst stärkere Verbraucherrechte im Internet, Instrumente zur Durchsetzung von Rechten und Entschädigungen, Strafen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht und verbesserte Geschäftsbedingungen.
Links
[1] https://www.europarl.europa.eu/meps/de/190774/GEOFFROY_DIDIER/home
[2] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_18_3041