Die neue gesetzliche Regelung bedeutet nicht nur eine erhebliche Verringerung des Kapitalbedarfs bei der Gründung, sondern auch eine Senkung der Mindest-Körperschaftssteuer von 1.750 Euro auf 500 Euro pro Jahr, wie Bundesminister Brunner erläuterte: Zusätzlich zur herkömmlichen GmbH wird mit dem neuen Gesetz die Gründung einer "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexKap oder FlexCo) ermöglicht, die insbesondere die Bedürfnisse von Start-ups abdecken soll. Diese neuen Regelungen werden die Republik Österreich jährlich rund 60 Millionen Euro kosten.
Die meisten Bestimmungen für die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap) sind ähnlich wie bei einer herkömmlichen GmbH. Allerdings wurden Elemente aus dem Aktienrecht integriert, insbesondere wenn es um die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen oder den Übertrag von Anteilen an andere Eigentümer geht. Start-ups versuchen oft, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, um deren Bindung an das Unternehmen zu stärken und Abwanderungen zu verhindern. Nach geltendem Recht fällt jedoch bei der Übertragung von Anteilen sofort Lohnsteuer an, selbst wenn die Begünstigten kaum Einkommen haben. Mit der neuen Regelung wird die Besteuerung bis zum Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile aufgeschoben.
Die sogenannten "Unternehmenswert-Anteile" unterliegen bestimmten Bedingungen. Sie müssen unentgeltlich übertragen werden und haben kein Stimmrecht in der Generalversammlung. Dennoch sind sie am Gewinn und einem möglichen Liquidationserlös beteiligt. Bei der Veräußerung der Anteile werden 75 Prozent des Erlöses pauschal mit 27,5 Prozent als Kapitalertragssteuer besteuert. Der verbleibende Teil unterliegt dem individuellen Lohnsteuersatz. Durch diese Regelungen entfällt für das Unternehmen der aufwendige Prozess, den Unternehmenswert zu Beginn seiner Existenz zu ermitteln, um den Anteilstransfer besteuern zu können. Zudem kann die Übertragung der Anteile von einem Rechtsanwalt ohne Notar abgewickelt werden.
Um von den Steuervorteilen der Mitarbeiterbeteiligung profitieren zu können, muss ein Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen: Es darf maximal einen Umsatz von 40 Millionen Euro erzielen, höchstens 100 Mitarbeiter beschäftigen, maximal zehn Jahre alt sein und die Veräußerung der Anteile muss innerhalb von zehn Jahren erfolgen, so Brunner. Unter diesen Bedingungen können bis zu 25 Prozent des Kapitals an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen, wobei eine einzelne Mitarbeiterin maximal 10 Prozent halten darf. Ähnlich wie bei einer Aktiengesellschaft sind in der FlexKap bedingte Kapitalerhöhungen und genehmigtes Kapital möglich, und die Unternehmensform kann relativ einfach in eine herkömmliche GmbH oder Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Wie die GmbH muss jedoch auch die FlexKap durch eine notarielle Beteiligung gegründet werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Diese neuen Regelungen zur Vereinfachung und Steuerbegünstigung von Start-ups und GmbHs in Österreich sind ein bedeutender Schritt, um das unternehmerische Umfeld im Land zu stärken und Gründerinnen und Gründer zu unterstützen. Es wird erwartet, dass dies zu einem Anstieg der Unternehmensgründungen und einer erhöhten Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Start-ups führen wird. Die Reform zielt darauf ab, die österreichische Wirtschaft weiter zu dynamisieren und den Standort für innovative Unternehmen attraktiver zu machen.