Das Plenum des Nationalrates hat am 13. März 2008 einstimmig dem Gesetzesvorschlag der Justizministerin zugestimmt, mit dem rund 650.000 Haushalte im kommenden Jahr bei den Mietkosten entlastet werden. Für rund 350.000 Haushalte in Altbauten, die nach dem 1.3.1994 vermietet wurden, gelten in Österreich Richtwert-Mieten. Die Justizministerin war bisher verpflichtet, die Richtwerte jedes Jahr im April an die Inflationsentwicklung anzupassen, Basis für die Berechnungen bildete bisher der traditionell hohe Dezember-Inflationswert. Das Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (MILG) setzt nun fest, dass stattdessen die durchschnittliche Jahresinflationsrate als Basis der Berechnungen dient. Die Richtwertmieten werden daher ab Mai nicht um 3,6 Prozent, sondern lediglich um 2,2 Prozent erhöht.