Unseriöse Internetgeschäfte, Einladungen mit Gewinnversprechungen, unerbetene Telefonanrufe oder SMS, die mit irreführenden Angeboten für Vertragsabschlüsse werben – leider haben diese Geschäftspraktiken in den letzten Jahren enorm zugenommen. Bei den diesjährigen „Wilhelminenberg Gesprächen“, die Justizministerin Maria Berger und Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger eröffnen, diskutieren Experten am 12. Juni 2008 über Verbesserungen bestehender Rechtsinstrumente und mögliche neue Wege im Konsumentenschutz.
Obwohl das österreichische Rechtssystem von den BürgerInnen für seine Verlässlichkeit und Objektivität geschätzt wird, scheuen sich KonsumentInnen oft, ihre Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend zu machen. Sie fürchten die mit einer Klage verbundenen Kosten, Risiken und Belastungen, die ihnen im Vergleich zum entstandenen Schaden oftmals überproportional erscheinen. Geschäftspraktiken, wie zum Beispiel das Umleiten von Handygesprächen auf teure Mehrwertnummern, können so oft ohne Sanktion bei einem großen Kreis von Betroffenen finanzielle Schäden verursachen.
Die Erfahrung zeigt auch, dass bestehende Rechtsinstrumente häufig nicht zum gewünschten Erfolg führen. Einzelne Unternehmen nehmen zum Beispiel die Prozesskosten eines Unterlassungsverfahrens in Kauf, da sie bis zu einem Gerichtsurteil weiterhin häufig bereits ein Vielfaches an Einnahmen lukrieren können und sich so für diese Unternhmen rechtswidriges Verhalten „lohnt“. Bewusst irreführende Internetangebote werden trotz einiger erfolgreicher Urteile in geringfügig modifizierter Form fortgesetzt. Einstweilige Verfügungen gehen für den Verbraucherverband mit einem Kostenrisiko einher, das diesen häufig davon abhält, davon Gebrauch zu machen.
VertreterInnen aus Wissenschaft und Praxis werden sich diesen und anderen Problemfeldern bei den diesjährigen „Wilhelminenberg Gesprächen“ widmen, die auch heuer wieder gemeinsam mit dem Konsumentenschutzministerium veranstaltet werden. Die Experten werden in diesem Zusammenhang über die Gruppenklagen und Instrumente wie die Gewinnabschöpfung oder funktionell vergleichbare Geldbußensysteme sowie Verbesserungsmöglichkeiten des beschleunigten Rechtsschutzes diskutieren. Auch VertreterInnen aus anderen Mitgliedstaaten, die bereits vergleichbare Instrumente haben, werden ihre Erfahrungen referieren.