Der Text des neuen Zahlungsverzugsgesetzes ist als Regierungsvorlage herausgekommen: Die Regelungsvorgaben der Richtlinie 2011/7/EU sollen durch das Zahlungsverzugsgesetz in einen neuen (achten) Abschnitt des Unternehmensgesetzbuchs eingefügt werden. Diese neuen Bestimmungen werden für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern und für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern im Sinne des BVergG gelten. Im Einzelnen geht es um die Höhe der Verzugszinsen, Zahlungshöchstfristen, die Dauer von Abnahme- und Überprüfungsverfahren, eine pauschale Entschädigung für Betreibungskosten sowie die Rechtsfolgen grob nachteiliger Vertragsbestimmungen oder Geschäftspraktiken. Auch die Verbandsklagebestimmung soll in diesen Abschnitt integriert werden. Überdies soll die Richtlinienumsetzung zum Anlass genommen werden, im ABGB in einem neuen § 907a unter Berücksichtigung eines Erkenntnisses des EuGH sämtliche Rechtsfragen zur Erfüllung einer Geldschuld konzentriert neu zu regeln