Unzureichende Aufklärung durch Kundenbetreuerin
Das Handelsgericht Wien hat kürzlich in der zur Zahl 47 Cg 180/10p ergangenen Entscheidung einer von uns vertretenen Anlegerin in erster Instanz vollen Schadenersatz wegen Fehlberatung bzw unzureichender Aufklärung zugesprochen. Der Anlegerin, die ihre Immofinanzaktien im Zuge der Finanzkrise verkaufen und damit einen Kredit zurückbezahlen wollte, wurde von ihrer Beraterin bei der ehemaligen Constantia Privatbank AG von einem Verkauf abgeraten. Richter Mag Oliver Götsch sprach aus, dass zumindest das Vorstandsmitglied der damaligen Constantia Privatbank AG Dr A... von Umständen Kenntnis hatte, die einen erheblichen weiteren Kursverlust der Immofinanzaktie verursachen konnten. Diese Information hätte er laut Gericht als Vorstandsmitglied umgehend der Kundenberaterin weitergeben müssen. Sodann hätte die Beraterin die Anlegerin darauf hinzuweisen gehabt, dass die Halteempfehlung der Bank nicht aufrecht gehalten werden könne. Das Urteil ist am 18. April 2012 ergangen und noch nicht rechtskräftig.