Gemäß der jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH), können schlaue Passagiere günstige Hin- und Rückflüge kombinieren und dabei auch einzelne Flüge verfallen lassen, ohne dafür zusätzlich zahlen zu müssen.
Oft werden Hin- und Rückflug als Kombiticket so günstig angeboten, dass solche zwei „Billig“-Tickets unter Umständen (abhängig vom Flugtermin) günstiger sind, als ein normales Ticket. In diesem Fall, wird zum Beispiel nur der Hinflug des ersten und der Rückflug des zweiten „Billig“-Tickets in Anspruch genommen, während die anderen Flüge einfach nicht angetreten werden.
Der Versuch einer namhaften Fluglinie, zusätzliche Gebühren für die Nutzung von Flugtickets in abweichender Reihenfolge in den AGB´s festzulegen, wurde für nichtig erklärt. Diese Klauseln sind „überraschend“ und „nachteilig“ für den Konsumenten, da man nicht damit rechnen kann, für einen nicht in Anspruch genommenen Flug mehr zu bezahlen, als für einen in Anspruch genommenen Flug. Auch die Regelung, dass bei Nichtbezahlung dieses Aufschlages die Beförderung des Passagiers verweigert werden könne, wurde vom OGH klar abgelehnt. Gemäß der Entscheidung des OGH (GZ 4 Ob 164/12i vom 17.12.2012), dürfen dem Passagier keine zusätzlichen Kosten zu den bereits bezahlten Gebühren für Hin- und Rückflug entstehen. Der Argumentation der Fluglinie, dass diese Bestimmungen die Umgehung von Tarifsystemen verhindern soll und obendrein international üblich wäre, konnte der OGH nicht gelten lassen. Gemäß ABGB und Konsumentenschutzgesetz können die Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht von den Erwartungen des Vertragspartners derart stark nachteilig abweichen. Außerdem sei eine Nichtbeförderung des Passagiers für die Fluglinie günstiger als eine Beförderung und somit für die Fluglinie eher vorteilhaft.
Diese erfreuliche Entscheidung bringt für den Konsumenten weiterhin die Möglichkeit günstige Aktionsangebote von Fluglinien in Anspruch zu nehmen. Es ist davon auszugehen, dass diese Entscheidung auch auf andere Transportunternehmen (Bus, Bahn) anzuwenden ist. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich also weiterhin!