Kunst und Kultur
Kerres | Partners berät und vertritt zahlreiche KlientInnen aus dem Kunst- und Kulturbereich. Unsere anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich von der rechtlichen Vertretung von KünstlerInnen, Galerien, Museen und Stiftungen bis hin zum Kunststrafrecht.
Unsere Leistungen
- Beratung und Vertretung in allen kulturellen Sparten (Kunst, Theater, Film, Musik, Oper, Literatur, Design, Denkmalschutz & -pflege)
- Beratung und Vertretung von Filmschaffenden, EntertainerInnen, DesignerInnen, FotografInnen, SchauspielerInnen, MusikerInnen, SängerInnen, AutorInnen
- Rechtliche Vertretung von Galerien, Kunstorganisationen, Museen, Musikvereine, Konzerthausgesellschaften, Kulturvereine, Kunstsammlungen, Stiftungen
- Internationales Kunst-, Urheber- und Kulturrecht
- Steuerliche Einbindung des Kunstbesitzes in die Gesamtvermögensstruktur
- Kunststrafrecht
Kunstrecht
Folgerecht
Das Folgerecht bietet Kunstschaffenden und deren Erben die Möglichkeiten am weiteren Verkauf ihrer Werke wirtschaftlich beteiligt zu sein. Konkret steht Kunstschaffenden ein Vergütungsanspruch bei jeder Weiterveräußerung ihrer Werke nach dem ersten Verkauf zu. Der Vergütungsanspruch bemisst sich als ein Prozentsatz am Verkaufserlös des Werkes. Bis zu € 12.500,00 können hierbei geltend gemacht werden.
Gerne übernehmen wir die Einforderung Ihres Vergütungsanspruchs für Sie. Wir prüfen die rechtlichen Grundlagen und führen die notwendige Korrespondenz. Nach den gesetzlichen Regelungen sind Galerien bzw Auktionshäuser dazu verpflichtet, Kunstschaffenden Auskunft hinsichtlich eines Verkaufs ihrer Werke zu geben. Selbstverständlich nehmen wir diesen Auskunftsanspruch gerne für Sie wahr.
Erwerb und Veräußerung von Kunstwerken
Der Erwerb und die Veräußerung von Kunstwerken sind an eine Vielzahl rechtlicher Probleme geknüpft. Wer haftet zum Beispiel, wenn ein Kunstwerk beim Transport beschädigt wird; kann ein Kunstwerk auch mangelhaft sein und was ist bei einer Auktion zu beachten? Darüber hinaus sind noch weitere Themen wie Steuerrecht, Versicherung und internationales Recht beim Verkauf bzw Erwerb eines Kunstwerkes relevant.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise auf diesem Gebiet, unterstützen wir Kunstschaffende, Sammler und Kunstinteressierte sowie Museen, Galerien und Auktionshäuser umfassend und beraten bei sämtlichen Belangen hinsichtlich des Erwerbs bzw der Veräußerung von Kunstwerken.
Urheberrecht
Urheberrechte sind von essentieller Bedeutung im Kunstbereich. Zum einen ermöglichen sie Kunstschaffenden eine wirtschaftliche Beteiligung an der kommerziellen Nutzung ihrer Werke. Zum anderen kann mit Hilfe der Urheberrechte gezielt auf die Entwicklung und wissenschaftliche Darstellung ihres Werkes Einfluss genommen werden.
Wir beraten in sämtlichen Angelegenheit in Bezug auf das Urheberrecht und helfen Ihnen dabei, das Urheberrecht optimal für Sie einzusetzen und zu nutzen.
Restitutionsrecht
Restitutionsrecht ist ein umstrittenes Thema in der österreichischen Kunstlandschaft und scheint nicht an Präsenz zu verlieren. Nach dem Kunstrückgabegesetz besteht eine gesetzlich verankerte Rückgabeverpflichtung von Kulturgut aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen. Dieses bezieht sich allerdings nur auf im Staatseigentum befindliche Kulturgüter. Eine vergleichbare nationale Regelung, die sich auf mit Hilfe des Staates errichtete Stiftungen bezieht bzw auf im Privateigentum befindliche Kulturgüter, existiert nicht.
Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung gerne bei der Beratung und Vorgehensweise in Bezug auf etwaige Restitutionen gerne zur Verfügung. Wir übernehmen die Korrespondenz und erarbeiten Löschungsvorschläge für Sie.
Beruf: Künstler/in
So vielfältig der Beruf des Künstlers bzw der Künstlerin ist, so vielfältig sind auch die Rechtsgebiete, die mit der Ausübung des Berufes der / des Kunstschaffenden in Verbindung stehen. So sind Fragen in Bezug auf Gewerberecht, Sozialversicherung (Sozialversicherung der selbständigen Künstler), Arbeitsrecht (Arbeitsverträge) nur ein paar wichtige Bereiche, über die eine ausführliche Rechtsberatung Klarheit schaffen kann.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in sämtlichen Belangen.