Schweizer Bundesrat verwirft neues Trust Recht
Schweizer Bundesrat verwirft neues Trust Recht
Die Debatte um die Einführung des Schweizer Trusts hat gezeigt, dass dieses Modell in der politischen und steuerlichen Landschaft der Schweiz kaum auf Akzeptanz stößt. Der Vorentwurf des Bundesrates ist in dieser Form somit wenig aussichtsreich. Vor diesem Hintergrund bietet die schweizerische Familienstiftung eine weitaus pragmatischere und effizientere Alternative, die bereits im bestehenden Rechtssystem verankert ist.
Der Hauptkritikpunkt am Schweizer Trust-Vorentwurf liegt in der Besteuerung. Der vorgeschlagene steuerliche Rahmen würde dieses Instrument de facto unattraktiv machen. Aber auch unabhängig von den steuerlichen Fragen ist das Trust-Modell als solches in der Schweiz nur schwer vermittelbar. Die Grundidee des Trusts ist im anglo-amerikanischen Recht verankert und widerspricht damit den kontinentaleuropäischen Rechtstraditionen, die in der Schweiz vorherrschen. Diese kulturelle und rechtliche Kluft dürfte nur schwer zu überwinden sein. Im Gegensatz zum Trust existiert die Familienstiftung bereits im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB), allerdings in einer stark eingeschränkten Form. Aktuell sind nur Auszahlungen in bestimmten Situationen (Erziehung, Ausstattung, Unterstützung) erlaubt, während Unterhaltsstiftungen ausgeschlossen sind (Art. 335 ZGB). Diese Einschränkungen spiegeln eine überholte Sichtweise wider.
Der erste und wichtigste Schritt, um die Familienstiftung als wirksames Instrument für die Nachlassplanung zu etablieren, wäre die Aufhebung des Verbots von Unterhaltsstiftungen im Art. 335 ZGB. Hierfür bedarf es einer öffentlichen und parlamentarischen Debatte, die sich von der ergebnisorientierten Auseinandersetzung um den Trust abhebt. Es wäre auch denkbar, eine zeitliche Begrenzung einzuführen, um eine unkontrollierte Vermögensakkumulation zu verhindern. Steuerlich gesehen wäre der Anpassungsbedarf für Familienstiftungen minimal, da sie bereits als Steuersubjekte anerkannt sind. Eine Überarbeitung der steuerlichen Rahmenbedingungen, beispielsweise die Einführung einer abgestuften Einlagebesteuerung in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad zwischen Stifter und Begünstigten, könnte die steuerliche Belastung angemessener gestalten. Die Modernisierung der Familienstiftung wäre nicht nur aus Sicht des Einzelnen, sondern auch aus volkswirtschaftlicher Perspektive vorteilhaft. Sie würde die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz erhöhen und könnte somit zu einer besseren Kapitalallokation führen.
Angesichts der Schwierigkeiten, die mit der Einführung des Schweizer Trusts einhergehen, erscheint die Familienstiftung als die wesentlich realistischere und effizientere Option. Eine Reform dieses Rechtsinstituts wäre nicht nur leichter umzusetzen, sondern würde auch den gesellschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten der Schweiz besser gerecht. Vergleichbare Stiftungsrechte bestehen sowohl in Österreich als auch in Liechtenstein, wo im Rahmen einer privaten Familienstiftung ein grosser Gestaltungsfreiraum gegeben ist und etwa auch den Familienmitgliedern des Stifters regelmässige Unterhaltszahlungen zugedacht werden können. Dagegen ist die Vermögensnachfolge in der Schweiz derzeit kaum durch eine Privatstiftung zu regeln und es würde einiger Veränderungen bedürfen, um die Vermögens- und Nachlassplanung in der Schweiz auf ein zeitgemäßes und effizientes Fundament zu stellen.
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