Neues Übereinkommen zu Sicherungsrechten

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Neues Übereinkommen zu Sicherungsrechten

Mittwoch, 17 September, 2008

UNIDROIT beschliesst neues Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten der Luftfahrzeugausrüstung: Mit diesem Übereinkommen wurde ein eigenes internationales Sicherungsrecht an hochwertigen beweglichen Sachen (Flugzeugrahmen, Flugzeugmotoren, Eisenbahnwagen, Satelliten etc.) geschaffen. Ein solches Sicherungsrecht geht nach Eintragung in ein internationales Register allen nicht dort eingetragenen (nationalen) Sicherungsrechten vor. Ziel ist es, mit dem internationalen Sicherungsrecht die Finanzierung hochwertiger Sachen zu erleichtern und deren Anschaffung zu verbilligen. Der gemeinsam von UNIDROIT (Internationales Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts) und ICAO (International Civil Aviation Organisation) erarbeitete Entwurf eines Rahmenübereinkommens sowie eines Protokolls für Luftfahrzeuge ist auf einer diplomatischen Konferenz in Kapstadt am 16.11.2001 beschlossen worden und liegt zur Unterzeichnung auf. Ein weiteres Protokoll zu dem Übereinkommen für rollendes Eisenbahnmaterial wurde auf einer diplomatischen Konferenz im Februar 2007 in Luxemburg finalisiert. Eine mit Deutschland und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung des Übereinkommens, des Luftfahrtprotokolls sowie des Eisenbahnprotokolls wurden hergestellt. Beratungen über ein Mandat zur gemeinsamen Unterzeichnung des Übereinkommens und des Luftfahrtprotokolls durch die EU-Staaten sind noch nicht abgeschlossen.

 

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