GmbH - Reform 2010

Drucken

GmbH - Reform 2010

Dienstag, 16 März, 2010

Das Justizministerium hat unlängst angekündigt, an einer Neufassung des Gesetzes zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu arbeiten und noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzustellen. Die wesentlichen Merkmale dieser Neuerungen im Gesellschaftsrecht sollen die Herabsetzung des erforderlichen Stammkapitals für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein. Anstatt der bisherigen € 35.000,00 soll das Mindeststammkapital nunmehr € 10.000,00 betragen. Dieser Betrag muss allerdings bei der Gründung sofort zur Gänze bar einbezahlt werden und kann weder durch Sacheinlagen eingebracht werden, noch wie bisher nur zur Hälfte bei der Gründung aufgebracht werden. Die Herabsetzung des Mindeststammkapital ist zwar merkbar, im Vergleich zu den Nachbarländern jedoch noch immer relativ hoch: So kann in Deutschland eine haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft bereits mit einer Mindesteinlage von € 1,00 gegründet werden und auch in England ist die Gründung einer Gesellschaft mit „limited liability“ praktisch ohne Mindestkapital möglich. Ein weiterer Faktor für die hohen Gründungskosten der Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind die Notariatskosten, die für die verpflichtende Errichtung eines Notariatsaktes zu bezahlen sind. Bei der Gesetzesänderung wird eine vereinfachte Form der Gründung angedacht und die Beglaubigung eines Mustergesellschaftsvertrages soll für unter € 150,00 möglich sein. Gleichzeitig wird darüber diskutiert, ob die verpflichtende Einschaltung einer jeden Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Bugausgabe der Wiener Zeitung beseitigt werden soll, da diese hohen Kosten, insbesondere im Zeitalter des Internets, nicht mehr gerechtfertigt erscheinen. Die Überlegungen zur Neufassung des österreichischen Rechtes zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollen den österreichischen Wirtschaftsstandort fördern und ähnlich wie in den meisten europäischen Ländern eine vereinfachte Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zulassen. Es wird abzuwarten sein, ob diese Ziele des Justizministeriums auch politisch umsetzbar werden.