Auskunft an die Steuerbehörden
Auskunft an die Steuerbehörden
Im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung beseitigt die EU das Bankgeheimnis sukzessive: Nach zweijährigen Verhandlungen einigten sich die Finanzminister der Gemeinschaft nunmehr auf eine verschärfte Amtshilferichtlinie. Die beiden letzten EU-Bastionen gegen den Austausch von Bankdaten, Österreich und Luxemburg, gaben ihren Widerstand auf: Sie wollen Auskünfte über Bürger anderer EU-Staaten nicht länger unter Verweis auf das Bankgeheimnis verweigern.
Ab 2013 können Finanzbehörden damit nicht nur bei Verdacht auf Steuerbetrug, sondern auch bei vermuteter Steuerhinterziehung Amtshilfe bei den Behörden in allen EU-Ländern beantragen. Dazu müssen sie den Namen der Person nennen und ihren Verdacht konkret begründen. Sammelabfragen und Datenfischerei im großen Stil soll es nicht geben. "Das ist ein guter Kompromiss", sagte Österreichs Finanzminister Josef Pröll, der damit einer weiteren Aufweichung des österreichischen Bankgeheimnis zugestimmt hat.