Neues Urteil des Oberlandesgerichtes Wien gegen die ehemalige Constantia Privatbank AG: Beratungsfehler
Neues Urteil des Oberlandesgerichtes Wien gegen die ehemalige Constantia Privatbank AG: Beratungsfehler
Das Oberlandesgericht Wien hat in einer neuen von Kerres | Partners erkämpften Entscheidung den Schadenersatzanspruch eines Anlegers gegen die ehemalige Constantia Privatbank AG (heute: Aviso Zeta AG), den dieser aufgrund seines Verlustes mit den Immofinanz- und Immoeastaktien geltend gemacht hat, bestätigt.
Das Oberlandesgericht Wien geht in der Entscheidung von einem direkten Beratungsfehler der Bank aus, da der Kundenbetreuer dem Anleger mit den Worten, es läge bloß eine „kurzfristige Delle“ des Aktienkurses vor und es sei „ein Kursanstieg bald zu erwarten“, ohne tragfähige Gründe von einem Verkauf seiner Immofinanz- und Immoeastaktien abgeraten hatte. Dem Berater waren vielmehr noch solche Umstände bekannt, die einen baldigen Kursanstieg gefährden und sogar einen erheblichen weiteren Kursverlust verursachen könnten. Weiters beanstandet das Gericht, dass der Berater dem Kunden nur einseitig solche Argumente dargelegt hatte, die gegen einen Verkauf der Immofinanz- und Immoeastaktie sprachen.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Wien hätte es der eine Bank treffende Grundsatz der angemessenen Vorsicht und notwendigen Zurückhaltung erfordert, dass der gegenständliche Kundenbetreuer dem Anleger nicht eindeutig vom Verkauf der Immofinanz- und Immoeastaktie abrät. Der Kundenbetreuer hätte den Anleger vielmehr darauf hinweisen müssen, dass die künftige Kursentwicklung der Immofinanz- und Immoeastaktie nicht abschätzbar sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist jedoch nur die außerordentliche Revision als Rechtsmittel möglich, welche eine Vollstreckbarkeit der Entscheidung nicht hemmt.