Anleger gewinnt neuerlich Schadenersatzprozess gegen die ehemalige Constantia Privatbank AG
Anleger gewinnt neuerlich Schadenersatzprozess gegen die ehemalige Constantia Privatbank AG
Das Handelsgericht Wien hat in dem Verfahren 13 Cg 92/09w neuerlich einem Anleger Schadenersatz zugesprochen, weil die Constantia Privatbank AG den Anleger im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immofinanz- und Immoeastaktien unrichtig beraten hat. Nach der am 28. April 2011 ergangenen Entscheidung des Handelsgerichtes Wien hatte der Vorstand der ehemaligen Constantia Privatbank AG spätestens im Herbst 2007 davon Kenntnis erlangt, dass die Constantia Privatbank AG rechtswidrig Aktien der Immofinanz und Immoeast im Ausmaß einer knappen Milliarde Euro gehalten hat und zu diesem Zeitpunkt auch bereits ca € 130 Millionen Verlust aus dieser Veranlagung erlitten hat. Diese Situation wurde von dem Vorstand als existenzbedrohend für die ehemalige Constantia Privatbank AG eingestuft. Und da die Aktienkäufe durch die Tochtergesellschaften der Constantia Privatbank AG durch einen von der Immoeast gewährten Kredit finanziert wurden und es seitens des Vorstandes der Constantia Privatbank ernsthafte Bedenken gegeben hat, dass diese Kredite nicht zurückgeführt werden könnten, wurde auch ein Verlust bei der Immofinanz bzw der Immoeast befürchtet. Der Vorstand hatte ernsthafte Sorge, dass bereits ein Bekanntwerden dieser Vorkommnisse zu einem starken Kursverfall der Aktien der Immoeast bzw der Immofinanz führen könnte. Der Vorstand hat diese Vorkommnisse gegenüber dem Anleger jedoch geheim gehalten und auch in den zahlreichen Beratungsgesprächen nicht offengelegt. Damit hat der Vorstand der Constantia Privatbank entgegen der Bestimmung des § 38 WAG bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen nicht ehrlich, redlich und professionell und im bestmöglichen Interesse des Kunden gehandelt. Alleine die Tatsache, dass die Constantia Privatbank es unterließ, dem Anleger entweder auf einen bestehenden Interessenskonflikt hinzuweisen oder ihm den Verkauf der gefährdeten Wertpapiere nahezulegen, verstieß die Bank gegen die gesetzlich normierten Verhaltenspflichten. Die Constantia Privatbank haftet in dem von der Rechtsanwaltskanzlei Kerres | Partners vertretenen Anleger daher für den aufgrund der unrichtigen Beratung verursachten Schaden. Das Handelsgericht Wien hat die Constantia Privatbank demnach zur Zahlung eines Schadenersatzes in der Höhe des gesamten vom Anleger erlittenen Kursverlustes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.