Anlegerin erhält Schadenersatz von Constantia

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Anlegerin erhält Schadenersatz von Constantia

Dienstag, 10 August, 2010

Das Berufungsgericht bestätigte den Anspruch einer Anlegerin auf Schadenersatz, weil die Constantia Privat Bank sie beim Kauf von Immofinanz- und Immoeast Aktien unrichtig beraten hat. Das OLG zitiert in seinem Urteilsspruch das Wertpapieraufsichtsgesetz: Banken und Finanzdienstleister bzw. deren Berater haben „bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu handeln“. Die CPB hätte zudem das Wissen um die Machenschaften und drohenden Kursverluste nicht für sich behalten dürfen. „Er (der für den Wertpapierbereich zuständige CPB-Vorstand Karl Arco, Anm.) hätte vielmehr den Interessenkonflikt offenlegen, die Finanzmarktsituation darlegen und nicht vom angedachten Verkauf abraten dürfen“, schreibt das OLG.

Rechtsanwalt Christoph Kerres, der die Anlegerin vertritt, spricht von einem „richtungsweisenden Urteil für die zahlreichen anhängigen Schadenersatzprozesse bei Immoaktien“. Kerres allein führt mehrere Dutzend Verfahren gegen die CPB mit einem zweistelligen Millionen-Streitwert. Das nunmehrige OLG-Urteil kann beim OGH beeinsprucht werden. (zitiert aus der Presse am 17.7.2010)

 

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