Beigabe eines Rechtsanwaltes bei Verhaftung

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Beigabe eines Rechtsanwaltes bei Verhaftung

Freitag, 22 August, 2008

Hotline garantiert Anwalt schon bei erster Vernehmung  -  Wer von der Polizei verhaftet wird, hat seit Jahresanfang das Recht, schon bei der ersten Einvernahme einen Anwalt mitzunehmen. Eine von Justizministerium und Anwaltskammer organisierte 24-Stunden-Hotline, kostenfrei unter 0800 376 386 erreichbar, sorgt seit 1. Juli dafür, dass auch tatsächlich rund um die Uhr Verteidiger zur Verfügung stehen. Kostenlos ist die Beratung für sozial Bedürftige, die Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben. Die Polizei wird die Festgenommenen mittels Flugblatt über die Aktion informieren. Pro Bundesland werden zwei, in Wien drei Anwälte 24 Stunden täglich erreichbar sein. Die ersten fünf Minuten Telefonberatung sind kostenlos, danach fällt ein Stundensatz von 100 Euro plus Mehrwertsteuer an - also auch für Anreise und Teilnahme am Verhör.

Gemäß der seit Jahresanfang geltenden Strafprozessordnung haben von der Polizei verhaftete Personen das Recht, bei ihrer Vernehmung einen Verteidiger beizuziehen. Zwar darf der Anwalt in die Befragung durch die Polizei nicht eingreifen. "Während der Vernehmung darf sich der Beschuldigte nicht mit dem Verteidiger über die Beantwortung einzelner Fragen beraten", heißt es in der Strafprozessordnung. Allerdings darf der Anwalt im Anschluss "ergänzende Fragen" an seinen Mandanten stellen.