Constantia Bank wegen Immofinanz zu Schadenersatz verurteilt

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Constantia Bank wegen Immofinanz zu Schadenersatz verurteilt

Samstag, 9 Januar, 2010

Ein von der Rechtsanwaltskanzlei KERRES PARTNERS vertretener Anleger hat als Kunde der Constantia Bank grössere Beträge in Immofinanz und Immoeast Aktien investiert. Als der Anleger im Herbst 2007 durch zahlreiche Medienberichte verunsichert wurde, fragte der Investor seinen Berater bei der Constatnia Bank um Rat. Der zuständige Bankberater aber hat dem Anleger ausdrücklich davon abgeraten, die Immofinanz und Immoeast Aktien zu verkaufen, obwohl der Berater damals schon wusste, dass aufgrund von Kursmanipulationen der Constantia Bank ein Kurssturz bei den Immopapieren zu befürchten war. Das Handelsgericht hat nun die Constantia Bank in erster Instanz zu Schadenersatz verurteilt und der Anleger erhält so den erlittenen Kursverlust ersetzt. Das Gericht folgte den Argumenten des durch die Kanzlei KERRES vertretenen Anlegers, dass auch ein Bankberater „bei der Erbringung von Werpapierdienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des Kunden“ handeln muss. Damit bestätigt das Gericht, dass ein Bankberater nicht einfach eigennützig die Produkte der Bank verkaufen darf, sondern stets im Interesse des Kunden und Anlegers handeln muss.