Dragon FX Garant

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Dragon FX Garant

Mittwoch, 26 Mai, 2010

In den Jahren 2006/2007 hat die bereits in zahlreichen anderen Verfahren schwer belastete Constantia Privatbank AG (nunmehr Aviso Zeta Bank AG) einen Verkaufsfolder zum „Dragon FX Garant“ herausgebracht. Darin wird der Dragon FX mit Slogans wie „100 Prozent Kapitalgarantie“ und „kein Verlustrisiko“ als Heiliger Gral der Finanzinstrumente angepriesen. Nachvollziehbar, dass ein Anleger dabei den Eindruck erhält, die Rückzahlung seines eingesetzten Kapitals wäre von der Constantia Bank in jedem Fall garantiert. Einziges Problem nur: Der Folder verschwieg beharrlich, dass nicht die Constantia selbst, sondern eine andere von Finanzskandalen geplagte und nunmehr überdies insolvente Gesellschaft die Haftung übernehme – Lehman Brothers.

 

Anleger sehen sich nun in der Situation, das für den Dragon FX Garant eingesetzte Kapital aufgrund der Insolvenz des tatsächlichen Garantiegebers Lehman Brothers nicht mehr zurückzubekommen. Rechtlich bestehen jedoch für eine Rückerstattung durchaus Möglichkeiten: Zunächst kann der Anleger seinen Kaufvertrag über den Dragon FX wegen Irrtums auflösen und den somit – ohne Grundlage – geleisteten Betrag zurückverlangen. Diesbezüglich sollte man jedoch schnell handeln: Irrtumsansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab dem Ankauf des Dragon FX. Selbst wenn eine Anfechtung wegen Irrtums jedoch bereits verjährt sein sollte, ist eine Geltendmachung der Rückforderung rechtlich noch mit einer Schadenersatzklage möglich. Argument: Die Constantia hat durch die falschen Informationen im Werbefolder sowohl gegen ihre nach dem Wertpapieraufsichts- als auch Kapitalmarktgesetz bestehenden Informationspflichten verstoßen. Die Schadenersatzklage hat gegenüber der Irrtumsanfechtung den Vorteil, dass Schadenersatzansprüche erst drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger verjähren. Es ist anzunehmen, dass in den meisten Fällen der Schaden und die Schädigung durch die Constantia mit der Insolvenz von Lehman Brothers – sohin im September 2008 – bekannt wurden.

 

Eine Rückforderung des eingesetzten Kapitals ist daher rechtlich auf Basis einer Schadenersatzklage durchsetzbar: Dass auch die Gerichte dahingehend tendieren, beweisen zwei aktuelle Entscheidungen des Handelsgerichtes Wien vom letzten Jahr (18 Cg 29/09t und 22 Cg 24/09m) sowie ein jüngstes Urteil aus dem April 2010 (48 Cg 56/10k). In sämtlichen dieser Entscheidungen bestätigte das Gericht, dass die Anleger durch den Verkaufsfolder aufgrund einer Verletzung des Wertpapieraufsichts- bzw Kapitalmarktgesetzes in die Irre geführt wurden und die Constantia das für den Dragon FX eingesetzte Kapital als Schadenersatz zurückerstatten muss.