Fehlberatung und Irreführung durch das Vermittlungsbüro Mag Johannes Steiner

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Fehlberatung und Irreführung durch das Vermittlungsbüro Mag Johannes Steiner

Dienstag, 16 April, 2013

Einige vermeintlich geschädigte Anleger haben bereits Klage gegen den damaligen Vermögensberater und Kreditvermittler Mag Johannes Steiner eingebracht. Der Vorwurf: Mag Steiner soll seine Kunden arglistig getäuscht haben. Den Kunden seien in seinem kleinen Büro am Schwedenplatz 2, 1010 Wien, Vermögensmodelle vermittelt worden, die sie nicht verstanden und die ihnen auch keinerlei Vorteile gebracht hätten. Im Gegenteil hätte sie Mag Steiner bewusst nicht über den tatsächlichen Sinn und Zweck – eines laut Staatsanwaltschaft Wien (StA Wien) „Pyramidenspiels“ – aufgeklärt. Aus diesem Grund ermittelt die StA Wien auch bereits gegen Mag Steiner ua unter der Aktenzahl 43 St 190/12s. Auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen Mag Steiner „als Verantwortlichen der Vermittlungsbüro-Steiner-Gesellschaft m.b.H.“ bereits gemäß § 98 Abs 1 BWG iVm § 7 1. Fall VStG mit Straferkenntnis vom 2. Mai 2012 eine Geldstrafe in Höhe von € 50.000 verhängt (Quelle: www.fma.gv.at, Stand 5.4.2013).

 

In mehreren Prozessen haben die Gerichte bereits über diesen Themenkomplex rund um die private Kreditvermittlung von Mag Steiner entschieden. Diese Verfahren enthüllen, dass es offenbar grundsätzlich zwei Finanzierungsmodelle waren, die sowohl private Kreditgeber wie auch private Kreditnehmer geschädigt haben. In der letzten Entscheidung vom 20. Juni 2012 hat es das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BGHS Wien) wie folgt festgehalten: „(S)owohl die Kreditnehmer, als auch die Kreditgeber (konnten) das System, das ihnen vom Zweitbeklagten (Mag Steiner, Anm) vorgestellt wird, nicht verstehen, weil dem Kreditgeber (sic) vermittelt wird, dass der Kreditnehmer in eine Versicherung einzahlt, die den Kredit sichert und dem Kreditnehmer, dass die Versicherung in die er einzahlt zum Schluss den Kredit zurückzahlt.“ (4 C 1057/09h)

 

In diesem Verfahren 4 C 1057/09h ging es um das erste Modell, die Beratung einer Anlegerin, die einen Kredit benötigte: Der Anlegerin wurde Mag Steiner als Kreditvermittler von einem Bekannten empfohlen und das Büro Mag Steiner sicherte der Anlegerin auch einen Kredit über € 4.000 zu. Die Anlegerin musste gleichzeitig aber auch eine Lebensversicherung mit monatlichen Prämien von € 200 abschließen, womit sie in die Irre geführt wurde: Ihr wurde nämlich der Eindruck vermittelt, dass mit der Zahlung der monatlichen Prämien für die Lebensversicherung in zwei Jahren automatisch der Kredit getilgt würde. Tatsächlich zahlte sie jedoch nur in die Versicherung ein und der Kredit wurde nicht getilgt. Eine fehlerhafte Beratung, wie das BGHS Wien urteilt. Durch die von Mag Steiner gewählte Konstruktion sei vor allem auch die wirtschaftliche Wirkung des angestrebten Darlehens „ad absurdum geführt worden“: Aufgrund der monatlichen Prämienzahlungen konnte sich die Anlegerin nämlich weder die Kredittilgung leisten, noch monatliche Beiträge für den endfälligen Kredit ansparen, da die Versicherung viel länger als der Kredit lief. Entsprechend sprach das BGHS Wien Mag Steiner – zur ungeteilten Hand mit der Versicherung – schuldig, der geschädigten Anlegerin die einbezahlten Prämien in Gesamthöhe von € 5.580 samt Zinsen zurückzubezahlen. Dies, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag.

 

Um das zweite Modell, die Beratung eines Anlegers, der sich für das Finanzierungsmodell einer Privatdarlehensgebung entschieden hatte, ging es vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien (22 C 1844/09f) und dem Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGZRS) Wien (35 R 371/11k). Der Anleger stellte als Kreditgeber € 10.000 zur Verfügung, nachdem ihm eine feste Verzinsung von 6% Zinsen jährlich zugesichert und erklärt worden war, dass es sich bei dem Privatdarlehen um ein sicheres Produkt handle, da dieses durch eine Lebensversicherung, die im Zeitpunkt des Kreditabschlusses besteht, besichert sei. Dem Anleger wurde ein entsprechender Kreditnehmer zugeteilt, der als „zuverlässiger und langjähriger Kunde“ angepriesen wurde. Erster Verdacht kam auf, als dem kreditgebenden Anleger sodann versagt wurde, den Kreditnehmer persönlich kennenzulernen, da dies „mit erhöhtem organisatorischem Aufwand verbunden wäre und es sich bisher nicht bewährt hätte.“ Das Konstrukt flog letztlich auf, als sich der Kreditnehmer weigerte zu zahlen. Es stellte sich heraus, dass sich der Arbeitgeber des Kreditnehmers tatsächlich schon in Konkurs befunden hatte. Mag Steiner habe damit seine Nachforschungspflicht als Makler verletzt, da er diese Auskünfte über den Arbeitgeber des Kreditnehmers nicht eingeholt hatte und er auch nicht erkannt hatte, dass die Angaben der Kreditnehmers auf dem Lohnzettel und der Selbstauskunft „offensichtlich falsch“ waren. Mag Steiner wurde entsprechend zur Rückzahlung der € 10.000 samt Zinsen verpflichtet.

 

Nach Angaben weiterer vermeintlich Geschädigter gab es auch noch ein drittes Vermögensmodell. Dieses zielte offenbar auf Kunden ab, die weder Kredite geben noch nehmen wollten. Diesen Kunden wurde eigenen Angaben nach der Abschluss einer Lebensversicherung als ideale und risikolose Sparform empfohlen. Die jeweiligen Prämien würden Dritte übernehmen und am Ende der Laufzeit der Versicherung hätten die Anleger ein Plus am Konto. Was die Kunden nicht wussten: Tatsächlich waren die Einzahler wiederum private Kreditgeber, die natürlich sodann ihre Kredite fällig stellten. Sämtliche Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Für Mag Steiner gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldvermutung.

 

Auch wir vertreten vermeintlich von Mag Steiner geschädigte Anleger vor Gericht. Ist auch Ihnen Ähnliches widerfahren und benötigen auch Sie eine Beratung zu diesem Anlegerkomplex rund um Mag Steiner, kontaktieren Sie uns jederzeit per E-Mail unter office@kerres.at oder telefonisch unter +43 (1) 516 60.