Neues Gesetz gegen Geldwäsche

Drucken

Neues Gesetz gegen Geldwäsche

Mittwoch, 9 Juni, 2010

Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung: Die Financial Action Task Force (FATF) ist die führende internationale Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. In ihrem im Dezember 2009 veröffentlichten Bericht über die Umsetzung der sogenannten „40+9 FATF-Empfehlungen“ hat sie verschiedene Mängel bei der Umsetzung dieser Empfehlungen in Österreich festgestellt. Mit dem neuen Gesetz soll auf diese Kritik reagiert werden. In der Rechtsanwaltsordnung und der Notariatsordnung werden die Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten den Empfehlungen der FATF angepasst. Die Eigengeldwäscherei soll strafbar gemacht und der Vortatenkatalog des § 165 StGB um alle Vermögensdelikte, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind sowie um gewerbsmäßig begangene Vergehen gegen den gewerblichen Rechtschutz erweitert werden. Der Strafrahmen für Geldwäscherei wird in Anlehnung an die Strafdrohungen im Korruptionsstrafrecht angehoben. Die Voraussetzungen für eine Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte sollen künftig auch bei vorsätzlich begangenen Straftaten, die in der Hauptverhandlung in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts fallen, möglich sein, um die Ausforschung von Vermögenswerten, die aus strafbaren Handlungen stammen, zu erleichtern und die Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Bereich der Rechtshilfe zu fördern. Wegen der besonderen Dringlichkeit ist der Gesetzesentwurf bereits am 20. April 2010 von der Bundesregierung als Regierungsvorlage beschlossen und dem Parlament zugeleitet worden. Dessen ungeachtet läuft das Begutachtungsverfahren aber weiter; einlangende Stellungnahmen werden ausgewertet und können bei den Beratungen im Nationalrat berücksichtigt werden.