Die Plage mit der hypothetischen Alternativanlage
Die Plage mit der hypothetischen Alternativanlage
Mit der E 2 Ob 17/13 h1) ist die Geschichte der hypothetischen Alternativveranlagung um ein unrühmliches Kapitel reicher. Der OGH hob im Rahmen einer ao Revision die klagsbestätigende E des OLG Wien auf, da dem OGH der Nachweis fehlte, welche Veranlagung der Kl mit dem Verkaufserlös seiner Aktien vorgenommen hätte. Verneinte der OGH bei derartigen "Verkaufsfällen" bislang das Vorliegen eines vorgefassten Anlageentschlusses und schloss er damit eine Berücksichtigung der hypothetischen Alternativveranlagung aus, scheint er seine Rsp zu den "Kauffällen", wonach der Anleger im Prinzip nur mehr dann vollen Schadenersatz erhält, wenn er den hypothetischen Alternativverlag auf ein Sparbuch nachweist, nunmehr in vollem Umfang auf die "Verkaufsfälle" ausdehnen zu wollen.
Kainz, ecolex 08/2014, Verlag Manz