Schadenersatz von Constantia: „Grob schuldhafte Fehlberatung“ („Die Presse“)

Beratung

Schadenersatz von Constantia: „Grob schuldhafte Fehlberatung“ („Die Presse“)

17.01.2011

Einem Anleger von Immofinanzaktien wurde Schadenersatz zugesprochen, weil er von der früheren Constantia Privatbank AG rechtswidrig und grob schuldhaft falsch beraten worden ist. Der Anleger hat in Immofinanz- und Immoeastaktien investiert – die nach dem Bekanntwerden rechtswidriger Vorgänge innerhalb der Constantia Privatbank einen Kurssturz von rund 95 % erlitten – und verlor genauso wie unzählige andere Anleger sein Erspartes. Der Anleger, der durch die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Kerres | Partners vertreten wird, erhält aufgrund der schuldhaften Fehlberatung der einstigen Vorzeigebank vollen Schadenersatz