Wegleitung zum Schweiz- Österreichischen Abkommen zur Abgeltungssteuer

Tax return

Wegleitung zum Schweiz- Österreichischen Abkommen zur Abgeltungssteuer

03.09.2012

Die schweizerische Finanzverwaltung hat nunmehr den ersten Entwurf einer Wegleitung für das unterschriebene – aber noch nicht ratifizierte - Abkommen zur Abgeltungssteuer zwischen Österreich und Schweiz vorgelegt. Wegleitungen sind von den Schweizer Behörden herausgegebenen Anleitungen zur Steuergesetzgebung, die mit den österreichischen Erlässen der Finanzverwaltung vergleichbar sind. Die schweizerische Wegleitung ist mit über 200 Seiten sehr detailliert und versucht den komplexen Vorgang der Berechnung der von den Schweizer Behörden einzugebenden Quellensteuer im Einzelnen darzulegen. Die von den Banken abzuführenden Quellensteuer haben dabei nicht nur die Schweizer Steuern und deren teilweise Refundierung an ausländische Investoren zu berücksichtigen, sondern die österreichischen Steuern auf Kapitalerträge und deren teilweise Anrechnung nach den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen.

Die Schweizer Banken haben nach dem Abkommen die Aufgabe übertragen erhalten, die teilweise sehr komplexe Berechnung der Steuern auf Kapitalerträge durchzuführen und die entsprechende Steuer dann zu bezahlen. Methodisch hat der österreichische Fiskus damit erreicht, dass ausländische Finanzinstitute auf eigenes Risiko die Quellensteuer auf Kapitalerträge für in Österreich steuerpflichtige Bürger errechnet und auch gleich abführt. Bisher hat die Schweiz nur mit Großbritannien, Deutschland und Österreich ein derartiges Abkommen zur Abgeltungssteuer unterschrieben und die die Schweizer Banken haben daher bisher nur drei verschiedene Abrechnungsformen für die unterschiedlichen Steuersysteme und Steuersätze der der jeweiligen Staaten zu errechnen. Voraussichtlich aber werden die anderen europäischen Länder nachfolgen, sodass die Steuerberechnung auf Kapitalerträge für die Schweizer Banken zunehmend zu einer Herausforderung werden wird. Für den österreichischen Anleger aber sind durch das Abkommen die steuerlichen Probleme gelöst, da die Schweizer Bank die Quellensteuer auf die erwirtschafteten Kapitalerträge auf eigenes Risiko errechnet und die Steuer entsprechend abführt.