Dialog am Schubertring: „Der unliebsame Gesellschafter“ und „Frauen im Aufsichtsrat“

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Dialog am Schubertring: „Der unliebsame Gesellschafter“ und „Frauen im Aufsichtsrat“

Donnerstag, 30 März, 2017

Im Rahmen der Vortragsreihe „Dialog am Schubertring“ lädt Kerres I Partners regelmäßig mit namhaften Kooperationspartnern zu Vorträgen in die Kanzlei am Stadtpark.

So referierten auch diesen März Dr Christoph Kerres, Gründungspartner von Kerres I Partners, und Univ-Prof Dr Werner Hoffmann von Contrast Ernst & Young Management Consulting gemeinsam zu den Themen „Der unliebsame Gesellschafter“ sowie „Frauen im Aufsichtsrat“.

Zum Thema „Der unliebsame Gesellschafter – Gesellschafter unter sich sowie im Spannungsfeld mit der Geschäftsführung“ klärte Dr Christoph Kerres über die Möglichkeiten der Ausschließung von Gesellschaftern auf. So schafft das Unternehmensgesetzbuch im Hinblick auf Personengesellschaften diesbezüglich klare gesetzliche Bestimmungen. Daher stellt sich die Problematik im Hinblick auf eine Ausschließung vielmehr bei Kapitalgesellschaften. Das Gesetz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung sieht jedoch weder eine Kündigung der Gesellschaft noch einen Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund vor. So besteht einzig und allein die Möglichkeit eines Kaduzierungsverfahrens um einen Gesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen – oder die Möglichkeit eines Squeeze Out.

Univ-Prof Dr Werner Hoffmann stellte zum Thema „Frauen im Aufsichtsrat sowie deren Einfluss auf die Geschäftsführung und den Erfolg des Unternehmens“ die Frage in den Raum, wie kognitive Diversität im umfassenden Sinn Entscheidungsprozesse von Teams beeinflusst und ob, sowie unter welchen Voraussetzungen, kognitive Diversität im Aufsichtsrat einen signifikanten Einfluss auf den Unternehmenserfolg hat. Die vorliegenden Befunde im Zusammenhang zwischen der Zahl von Frauen in Entscheidungsgremien und dem wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen zeigen – laut Hoffmann – gemischte Ergebnisse und sind seines Erachtens auch von „Schein-Korrelationen, hinter denen keine kausalen Wirkungszusammenhänge stehen“, gekennzeichnet. Dessen ungeachtet haben derartige Regulierungen primär eine gesellschaftspolitische Motivation, müssen dann aber auch darüber argumentiert und legitimiert werden, so Hoffmann weiter.

 

Bei Interesse senden wir Ihnen gerne auf Anfrage an marketing@kerres.at die Präsentationsunterlagen zu!

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