Frauen im Aufsichtsrat

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Frauen im Aufsichtsrat

Donnerstag, 5 Oktober, 2017

Check Liste für die Neuwahl für Mitglieder des Aufsichtsrates im Jahr 2018

Der Nationalrat hat das Gleichbehandlungsgesetz für Aufsichtsräte (GFMA-G) normiert, dass ab 1. Jänner 2018 eine Mindestquote von Frauen im Aufsichtsrat vertreten ist. Diese Regelung gilt jedoch nur für gewisse Gesellschaften in Österreich und Sie können anhand der untenstehenden Grafik selbst überprüfen, ob das Gesetz für Ihre Gesellschaft anwendbar ist. Gerne stehen wir für eine genaue Erörterung oder Rückfragen zur Verfügung.

Grafik

Dr Christoph Kerres LLM (Georgetown)

Für weitere Rechtsauskünfte steht Ihnen Herr Dr Kerres unter Tel +43 (1) 516 60 oder office@kerres.at zur Verfügung.

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