Neue Richtwerte für Mieten

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Neue Richtwerte für Mieten

Freitag, 14 März, 2008

Das Plenum des Nationalrates hat am 13. März 2008 einstimmig dem Gesetzesvorschlag der Justizministerin zugestimmt, mit dem rund 650.000 Haushalte im kommenden Jahr bei den Mietkosten entlastet werden. Für rund 350.000 Haushalte in Altbauten, die nach dem 1.3.1994 vermietet wurden, gelten in Österreich Richtwert-Mieten. Die Justizministerin war bisher verpflichtet, die Richtwerte jedes Jahr im April an die Inflationsentwicklung anzupassen, Basis für die Berechnungen bildete bisher der traditionell hohe Dezember-Inflationswert. Das Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (MILG) setzt nun fest, dass stattdessen die durchschnittliche Jahresinflationsrate als Basis der Berechnungen dient. Die Richtwertmieten werden daher ab Mai nicht um 3,6 Prozent, sondern lediglich um 2,2 Prozent erhöht.

 
Im Rahmen einer umfassenden Wohnrechtsreform ist im Jahr 2009 ein Systemwechsel bei den Richtwert-Mieten geplant. Erst wenn die Inflation über einen bestimmten Schwellenwert steigt, können die Mieten dann um diesen Wert angehoben werden. Durch eine spätere und nur in größeren zeitlichen Abständen stattfindende Erhöhung der Richtwerte und der daran geknüpften Mieten wird es zu einer Entlastung der Mieter kommen. Durch die Gesetzesänderung werden sich die Konsumenten bei einer monatlichen Miete von 500 Euro bis zu 92 Euro brutto in den kommenden zwölf Monaten ersparen. Von dieser Maßnahme profitieren auch 300.000 Mieterinnen und Mieter von Wohnungen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft.