05.12.2012
Neue Auflösungsabgabe bei der Beendigung von Dienstverhältnissen
Die Auflösungsabgabe ist eine Bundesabgabe zu Gunsten der Arbeitsmarktpolititk, welche vom Dienstgeber zu entrichten ist, wenn ein arbeitslosenversicherungspflichtiges echtes oder freies Dienstverh
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